Limit der Warenkreditversicherung ausgeschöpft – was nun?
Die Aufgabe eines Kreditversicherers ist es die Bonität Ihrer Kunden zu bewerten und Ihnen dementsprechend Versicherungsschutz (Limite) einzuräumen. Kann Ihr Warenkreditversicherer jedoch nichts über den angefragten Kunden finden, da dieser beispielsweise seine betriebswirtschaftlichen Daten nicht veröffentlicht oder dies zwar tut und dadurch leider eine mangelhafte Bonität vorweist, bleibt dem Kreditversicherer nichts anderes übrig als eine Teilzeichnung durchzuführen oder den Versicherungsschutz für den Kunden komplett abzulehnen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der angefragte Kunde zwar versicherbar ist, das Limit bei der Warenkreditversicherung jedoch ausgeschöpft und Ihr WKV Limit erreicht ist. Dann kann man eine Zusatzdeckung bei einem anderen Versicherer anfragen (den Versicherungsschutz Ihrer Warenkreditversicherung erhöhen) oder auf den vollwertigen Versicherungsschutz verzichten.
Diese Zusatzdeckungen werden auf die Entscheidung des Erstversicherers aufgesetzt und ergänzen so den Versicherungsschutz erheblich. In Einzelfällen besteht sogar die Möglichkeit trotz einer vorherigen Ablehnung Zusatzlimite zu vereinbaren, alles natürlich nur nach einer Prüfung durch den Zweitversicherer.