Insolvenzanfechtung

Wissenswertes zur Insolvenzanfechtung

Es gibt Fälle, in denen Sie einen Forderungsausfall zu verbuchen haben, auch wenn Ihre Forderung eigentlich schon beglichen war: die Insolvenzanfechtung.

Meldet ein Auftraggeber Insolvenz an, dann hat ein Insolvenzverwalter unter bestimmten Umständen das Recht eine Rückzahlung einzufordern. Die Insolvenzanfechtung darf für Forderungen bis 10 Jahre vor Beantragung des Insolvenzverfahrens vollzogen werden. Dies kann gerade in Summe eine hohe Zahl werden, wenn Ihr Auftraggeber zuvor zu Ihren besten Kunden zählte. Häufig spricht man hier auch von der 133 Inso.
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Forderungen absichern
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Folgeinsolvenz vermeiden
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gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger
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Was ist Insolvenzanfechtung?

§ 133 Insolvenzordnung: Vorsätzliche Benachteiligung

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
Übersetzt bedeutet das, dass jeder neue Auftraggeber auf seine Zahlungsfähigkeit und Bonität hin geprüft werden muss. Jedoch kann eine Bonitätsprüfung immer nur eine Momentaufnahme darstellen und eine Tendenz anzeigen, eine feste Prognose kann jedoch nicht gegeben werden.
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Warum gibt es Insolvenzanfechtungen?

Auf den ersten Blick ist eine Insolvenzanfechtung eine beinahe unfaire Sache. Nur weil ein ehemaliger Auftraggeber Insolvenz anmeldet, soll man ihm das bereits erhaltene Geld zurückerstatten. Dies ist jedoch nur eine Blickrichtung.

Drehen wir den Spieß zur Vereinfachung mal um: Sie sind Innenausstatter und richten das neue Geschäftsgebäude eines Auftraggebers komplett ein. Sie haben Ihre Leistung komplett erbracht und eigentlich steht nur noch die Bezahlung des Kunden aus. Sie werden immer wieder vertröstet und erhalten letztendlich die Information, dass Ihr Auftraggeber Insolvenz angemeldet hat und die offenen Forderungen daher nicht begleichen kann. Wie Sie aus weiteren Quellen erfahren, hat Ihr insolventer Auftraggeber aber Rechnungen anderer Firmen bezahlt. Unter anderem die seines befreundeten Bauunternehmers, der ihm das Bürogebäude errichtet hat. Da stellt man sich dann schon die Frage, warum gerade der Bauunternehmer Geld bekommt, aber Sie nicht.

Genau so eine „Bevorzugung“ möchte der Staat vermeiden und hat daher dieses Gesetz erlassen, damit nicht einzelne Firmen die komplette Last tragen müssen und daran eventuell dann auch zerbrechen. Das Ziel einer Insolvenz ist übrigens immer die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.
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Was kann man gegen eine Insolvenzanfechtung tun?

Eine Möglichkeit bietet die Warenkreditversicherung, die eine Absicherung gegen Forderungsausfälle aus Warenlieferungen, Dienstleistungen und Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bietet. Bei vielen Anbietern ist eine zusätzliche Absicherung für Forderungsausfälle aufgrund von Insolvenzanfechtungen beinhaltet. Im Ernstfall erhalten Sie die Summe der vom Insolvenzverwalter zu Recht angefochtenen Zahlung vom Versicherer zurück. Meist wird auch zusätzlicher Rechtsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt.

Folgende Punkte sollten Sie beachten, damit es erst gar nicht zu einer Rückforderung kommt:

keine langen Zahlungsziele gewähren, wenn die Bonität des Auftraggebers nicht abschätzbar ist

im Zweifel Sicherheiten vor Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung der Ware geben lassen (Bürgschaften) (z.B. Zahlungsbürgschaften, Eigentumsvorbehalte)

 keine neue Leistung erbringen (oder nur gegen Vorkasse), wenn noch offene Forderungen bestehen

Häufige Fragen zu
Warenkreditversicherung24 - FAQ

Wir haben hier häufige Fragen zur Warenkreditversicherung für Sie zusammengestellt:

Wir sind telefonisch und per E-Mail normalerweise zwischen 8:30 Uhr und 17 Uhr erreichbar. Sollte dies nicht der Fall sein, dann melden wir uns am nächsten Werktag zurück.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage normalerweise innerhalb von 24 Stunden. Für weitere Beratungen ist es ratsam einen festen Beratungstermin zu vereinbaren. Dorthin werden Sie bei entsprechender Anfrage umgeleitet und können sofort in unserem Online-Terminkalender einen Beratungstermin buchen.

Wir sind Versicherungsvermittler und damit an kein Versicherungsunternehmen gebunden. Als Fachexperten stehen wir so immer auf Ihrer Seite und können aus dem gesamtem Markt Versicherungsprodukte heraussuchen. Kein Versicherungsunternehmen ist an Warenkreditversicherung24.de beteiligt. Das Unternehmen ist 100% inhabergeführt.

Ja, Sie können uns bei sämtlichen Fragen kontaktieren. Wir prüfen dann, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Zu Beginn analysieren wir Ihr Unternehmen für eine Ersteinschätzung. Dieser Prozess ist natürlich einfacher, wenn wir Ihre Verträge in der Betreuung haben. So können wir schneller alle Informationen erhalten und Ihnen direkt weiterhelfen. Dennoch helfen wir Ihnen gerne, wenn das nicht der Fall ist.

Auf jeden Fall, wir beraten unsere Kunden im gesamten Prozess online oder telefonisch. Die Online-Beratung läuft strukturiert und über Zoom sicher ab. Dadurch sparen Sie Zeit im Vergleich zu einem Vermittler, der zu Ihnen nach Hause kommt oder zu dem Sie hinfahren müssen.

Nein, wir können ohne Ihre Angaben keine Angebote anfragen. Eine Warenkreditversicherung wird speziell auf Ihr Unternehmen, Ihre Kunden und Ihre Ansprüche abgestimmt. Wir benötigen einige Unternehmenskennzahlen für die entsprechenden Anfragen bei den Versicherern. Jeder Versicherer hat verschiedene Prozesse, die jedoch alle auf den richtigen Angaben beruhen.

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