Umfangreiche und kostenfreie Bonitätsprüfung Ihrer Abnehmer
Übernahme der Forderungen bei Zahlungsverzug, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers
Optional: Übernahme von bestrittenen Forderungen nach Sachverständnisgutachten (nur für das Baugewerbe)
Eigenes Online-Portal für die Vorprüfung der Abnehmer
Sie können immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit wechseln. Wenn Sie neue Angebote anfragen möchten, machen Sie das am besten frühestens 6 Monate vorher, weil sich bis zum möglichen Vertragsbeginn sonst zu viel ändern könnte. Aus diesem Grund erstellen viele Versicherer früher kein Angebot. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie wissen möchten, welche günstigeren oder umfangreicheren Angebote zum gleichen Preis es aktuell auf dem Markt gibt. Wir kümmern uns dann um alles.
Bei der R+V können Sie eine begrenzte Rechtsschutzversicherung für bestrittene Forderungen in Ihre Warenkreditversicherung aufnehmen. Außerdem besteht die Option, nur einen Teilumsatz oder auch einzelne Risiken zu versichern oder auszuschließen. Zusätzlich ist ein Rabattretter enthalten, das heißt, dass der Beitrag bei einem Schaden (Zahlungsausfall) nicht hochgesetzt wird, ganz ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung.
Des Weiteren hat die R+V eine äußerst gute Rückvergütungsstaffelung (bei Schadenfreiheit) von bis zu 40%.
Unternehmen aus allen Branchen können eine Warenkreditversicherung bei der R+V abschließen. Nur Einkaufsfinanzierer (Finetrader) erhalten keine Warenkreditversicherung.
Dazu können Sie uns ganz einfach eine Anfrage zur Vertragsprüfung schicken. Dann lassen Sie uns Ihre Vertragsunterlagen unverbindlich zukommen. Wir prüfen Ihre Konditionen und geben Ihnen ein Feedback, ob diese noch den aktuellen Marktbedingungen entsprechen. Wenn gewünscht, können wir Ihnen Angebote einholen, die möglicherweise ein besseres Preis-Leistungsverhältnis haben oder besser auf die Anforderungen Ihres Geschäfts eingehen.
Das hängt davon ab, ob Ihr Tarif eine Bonus-Malus-Regelung hat und wie hoch der Schaden ist. Bei der R+V ist die Regelung optional. Wenn eine Bonus-Malus-Regelung enthalten ist, wird der Tarif beim Schadensfall in entsprechender Höhe (Forderungsausfall) teurer. Bei einem schadenfreien Jahr sinkt der Beitrag.
Ja, das ist theoretisch möglich, allerdings muss vorher geprüft und mit dem bestehenden Versicherer abgestimmt werden, welcher Versicherer welche Risiken versichern soll. Um Doppelversicherungen zu vermeiden und Versicherungspolicen aufeinander abzustimmen, können Sie mit unseren Experten zusammenarbeiten.