Eine Studie der Creditreform Deutschland zeigt eine
deutliche Verschlechterung des Zahlungsverhaltens von Auftraggebern. Die Dauer des Zahlungsverzugs ist von 9,97 Tagen (2. Halbjahr 2021) auf 10,51 Tage (1. Halbjahr 2022) angestiegen. Besonders kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter)
zahlen im Durchschnitt
12,08 Tage zu spät. Zahlungsverpflichtungen wird erst verspätet oder gar nicht nachgekommen, die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Zahlungsausfall kommt, steigt an.
Ungeplante Rechnungsausfälle stellen für jedes Unternehmen
großes Risiko dar und haben negative Auswirkungen auf Liquidität, Umsatz und Planungssicherheit. Bezahlt ein Kunde eine Rechnung nicht, kann dieses Geld nicht für die Bezahlung von Arbeitnehmern, die Beschaffung von Ressourcen für weitere Aufträge oder Investitionen für die Weiterentwicklung des Unternehmens verwendet werden. Durch die mangelnde Zahlungsmoral anderer wird Ihr eigenes Unternehmen negativ beeinflusst. Das kann zur Folge haben, dass Sie Ihre eigenen Rechnungen nicht mehr (rechtzeitig) bezahlen können und im schlimmsten Fall in die
Folgeinsolvenz rutschen.
Um solche ernsthaften Konsequenzen zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer
Warenkreditversicherung. Mit dieser können Sie die
Bonität Ihres potenziellen Kunden vor Auftragsannahme
überprüfen. Zeigt die Überprüfung, dass die Kreditwürdigkeit zu wünschen übrig lässt und die Möglichkeit besteht, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, können Sie entscheiden, ob Sie den Kunden überhaupt auf Rechnung zahlen lassen. Besser ist in diesem Fall, per Vorkasse sicherzustellen, dass die Zahlung erfolgt. Tritt der Fall ein, dass ein Kunde trotz Prüfung in Zahlungsverzug gerät, bietet Ihnen Ihre Warenkreditversicherung
Vorlagen für ein
professionelles Mahnwesen und Inkasso.
Damit sparen Sie Zeit und Nerven. Tritt der Forderungsausfall ein,
entschädigt Sie der Versicherer mit
bis zu 90% der Rechnungssumme. Damit sichern Sie Ihr Unternehmen langfristig und nachhaltig vor Forderungsausfällen ab. Deshalb wird die Warenkreditversicherung auch Forderungsausfallversicherung genannt. Ohne Warenkreditversicherung müssten Sie nach der gesetzlich vorgeschriebenen Mahnung überlegen, ob Sie den Fall eigenständig ins Inkasso geben oder ein aufwendiges Gerichtsverfahren beginnen, dessen Erfolgschancen gering sind, wenn der Auftraggeber insolvent ist.
Falls Sie noch überlegen, ob Ihr Unternehmen eine Warenkreditversicherung braucht, stellen Sie sich folgende Frage:
Auf wie viel Umsatz aus unbezahlten Forderungen kann ich verzichten? Wir helfen Ihnen weiter.
Fragen Sie jetzt Ihr Erstgespräch an.