Lexikon
- A# Absicherung von privaten Abnehmern
Sofern Sie mit privaten Kunden zu tun haben, werden diese häufig vom Schutz in der Warenkreditversicherung ausgeschlossen. Es gibt jedoch auch Anbieter, wo Sie Privatkunden ebenfalls mit versichern können.
# AushaftungAllgemein gilt beim Versicherungsrecht der Grundsatz, dass Leistungen von der Versicherung nur während der Vertragslaufzeit für Fälle, die in der Vertragslaufzeit eingetreten sind, zu erbringen sind. Die Aushaftung regelt Fälle, bei denen während der Versicherungslaufzeit zwar die Rechnung gestellt wurde, jedoch erst nach Beendigung der Vertragszeit der eigentliche Versicherungsfall eintritt.
Die Aushaftung ist je nach Versicherer ganz unterschiedlich geregelt. Wenn man keine Aushaftung einschließen kann sollte man zumindest beim nachfolgenden Vertrag eine ausreichende Rückdeckung einschließen.
- B# Basel II
bezeichnet die Eigenkapitalvorschriften, die im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren umgesetzt wurden. Basel IIbesteht im wesentlichen aus einer höheren Eigenkapitalausstattung von Banken. Zudem wurden die Wettbewerbsbedingungen für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel festgelegt.
Dies trifft vor allem Sie als Unternehmer in Form von Ratings bei der Kreditvergabe.
# BlinddeckungVersicherungsschutz für Neukunden des Versicherungsnehmers bis zu einer festgelegten Summe
# Bonitätbezeichnet die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Es geht hierbei darum ob das Unternehmen die laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Gängige Bonitätsbewertungsunternehmen sind die Creditreform, SCHUFA und Bürgel aber auch Veröffentlichen im Bundesanzeiger werden hinzugezogen. Kreditversicherer haben aber teilweise auch ihre eigenen Bewertungssysteme.
# Bonus-Malus-Regelungbedeutet, dass der Versicherungsnehmer nach einem schadenfreien Jahr einen günstigeren Beitrag (=Nachlass) im Folgejahr zahlen darf. Andersherum aber auch: wenne in Schaden eingereicht und erstattet wurde wird der Vertrag im nächsten Jahr teurer (=Zuschlag). Vergleichbar mit den SF-Klassen bei Kfz-Versicherungen.
Es gibt aber nicht nur eine Ausgestaltung von Bonus-Malus-Regelungen. Während der eine Anbieter Ihnen eine einfache Rabattierung bei Schadenfreiheit anbietet nutzen andere eine komplizierte Berechnung um Mehrbeiträge in den Folgejahren (Malus-Regelung) aufzuschlagen. Es gibt auch Faktorregelungen, die man sich im Detail anschauen muss. All dies gehen Sie beim Angebotsvergleich mit Ihrem Kundenberater von Warenkreditversicherung24.de durch.
# bestrittene Forderungender Auftraggeber des Versicherungsnehmers zweifelt die korrekte Ergringung der Leistungen an. Hauptsächlich kommt dies im Baugewerbe vor.
- C# Cash Flow
Der Cash-Flow (=Geldfluss) ist eine Kennzahl in der Ökononomie. Sie zeigt den erzielten Nettozugang liquider Mittel in einer bestimmten Periode, meist das Geschäftsjahr. Die Cash-Flow Kennzahl spielt bei der Ermittlung des finanziellen Status eine große Rolle.
- E# Effektive Entschädigungsleistung
Zusammen mit dem Selbstbehalt und der Berechnung auf „Brutto“ oder „Netto“ ergibt sich die effektive Entschädigungsleistung.
# Einzelprüfung/-absicherung
Beispiel 1 (30% vom Brutto):
– Selbstbehalt 30%
– berechnet auf den Bruttowert
=> Effektive Entschädigungsleistungvon 83,3% Entschädigungsleistung.
Beispiel 2 (20% vom Brutto):
– Selbstbehalt 20%
– berechnet auf den Nettowert
=> Effektive Entschädigungsleistungvon 80%
Fazit: Das Beispiel 1 ist also trotz höherem Selbstbehalt günstiger für Sie als Versicherungsnehmer.Man kann auch nur einzelne Kunden versichern und nicht den gesamten Umsatz. Das macht z.B. Sinn wenn beispielsweise nur ein neuer Kunde hinzukommt und dieser gleich einen riesigen Auftrag abgibt. Ohne Erfahrungswerte können Sie das Risiko nicht abschätzen und daher hilft hier nur eine Versicherung.
# Entschädigungsfranchise oder EntschädigungsgrenzeDie Entschädigungsfranchise stellt neben der prozentualen Selbstbeteiligung und der Mindestselbstbeteiligung eine zusätzliche Selbstbeteiligung dar. Sie wird nach Abzug der prozentualen Selbstbeteiligung bzw. der Mindestselbstbeteiligung von Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Beispiel: Ein Versicherungsinteressent hat jedes Jahr Frequenzschäden, die sich immer im Bereich bis 10.000€ bewegen. Dies hat der Interessent in seinem Geschäftsmodell einkalkuliert und benötigt dafür keine Absicherung. Wichtig ist ihm die Absicherung der existentiellen Risiken, die die regulären Ausfälle übersteigen. Daher entscheidet er sich dafür, dass von jeder Entschädigungsleistung 10.000€ abgezogen werden und erhält dafür im Gegenzug einen günstigeren Beitrag.
- F# Fabrikationsrisiko
Bei bestimmten Produkten kann es für Unternehmen ein Risiko geben, dass kein weiterer Abnehmer im Insolvenzfall gefunden werden kann. Das ist insbesondere bei Produkten mit höhere individuellen Fertigung, wie im Maschinen- und Anlagenbau der Fall.
# FolgeinsolvenzFällt einer Ihrer Forderungen durch Insolvenz aus kann dies für Ihre Unternehmen schwere finanzielle Folgen haben. Gerät Ihr Unternehmen in Folge dessen in die Insolvenz spricht man von einer Folgeinsolvenz.
Circa 1/3 der Insolvenzen in Deutschland werden als sog. Folgeinsolvenzen bezeichnet. Durch Insolvenzen und dem daraus entstehenden Zahlungsausfällen leiden die Zuliefererbetriebe am meisten. Bei einer zu geringen Liquität und ohne Absicherung einer Warenkreditversicherung führt dies schnell zu einer Insolvenz.
# ForderungsausfallversicherungIst ein Synonym für Warenkreditversicherung. Mit einer Forderungsausfallversicherung kann man sich gegen den Forderungsausfall seiner Geschäftspartnern absichern. So sind die eigenen Umsätze immer abgesichert.
# ForderungsfranchiseBei der Forderungsfranchiseentschädigt der Kreditversicherer erst ab dieser Grenze. Darunter wird nicht entschädigt.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer möchte nur größere Risiken absichern: Ausfälle bis 5.000€ kann er gut selber tragen. Daher wird in seinen Vertrag eine Forderungsfranchisevon 5.000€ eingeschlossen, die bewirkt, dass versicherte Forderungen bis einschließlich 5.000€ nicht entschädigt werden. Beträgt eine versicherte Forderung 5.100€ wird – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – der komplette Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung entschädigt.
- H# Höchstentschädigung
Bei der Warenkreditversicherung wird die Leistung bei Forderungsausfall pro Jahr begrenzt. Diese Begrenzung wird meist in Form eines Faktors vom Beitrag angegeben. Üblich ist hier als Standard meist eine 40-fache Höchstentschädigung. Es gibt jedoch immer abweichende Regelungen. Übliche ist eine Bereich von 25 bis 50. Letztendlich sorgt diese auch für einen Minder- oder Mehrbeitrag. Sie sollten sich also überlegen, ob die entsprechende Leistung im Ernstfall ausreiche oder Sie ggf. eine geringere Leistung in Anspruch nehmen können und damit Beitrag sparen wollen.
Beispiel:
– Jahresbeitrag 2500 EUR
– Jahreshöchstentschädigung: 40-fache
=> ergibt eine Entschädigungsleistung von maximal 100.000 EUR pro Jahr - I# Inkassokosten
Ein großer Unterschied in der Leistung machen auch die Inkassokostenaus. Bei dem einen Tarif sind diese bereits voll mit enthalten – sprich der Versicherer übernimmt alle Kosten beim Inkasso. Bei anderen werden Ihnen diese von der Leistung abgezogen. Beim Inkassoverfahren handelt es sich um die Stufe 2 in der Warenkreditversicherung.
# InsolvenzanfechtungInsolvenzanfechtung gilt als Schadenfall. Bsp: Ein Insolvenzverwalter gibt an, dass der Versicherungsnehmer schon vor 5 Jahren durch eine Prüfung hätte sehen müssen, dass der Auftraggeber in Schieflage geraten ist und er hätte den Auftrag nicht annehmen dürfen und erst recht nicht die Bezahlung dafür. Der Insolvenzverwalter kann sich die bereits beglichene Forderung zurückholen.
- J# JHE
Abkürzung für Jahreshöchstentschädigung
# Jahreshöchstentschädigungist die maximale Summe die der Versicherungsnehmer in einem Kalenderjahr als Entschädigungsleistung für Forderungsverluste vom Versicherer erhält. Die JHEwird berechnet durch die gewählte Entschädigungshöhe (Standard ist 40-fach) * Nettojahresbeitrag. Mehr dazu hier.
- L# Limit
Liefert die Bonitätsprüfung ein positives Ergebnis, erteilt der Kreditversicherer die versicherungstechnische Deckungszusage in einer bestimmten Höhe (= „Limit“). Bis zur Höhe dieses Limits revolvierend (innerhalb der vereinbarten Kreditlaufzeit bis zu ihrer maximalen Höhe wiederholt in Anspruch nehmbar) gelten die offenen Posten des Versicherungsnehmers aus Lieferungen und Leistungen als versichert.
- M# Mindestprämie
Die Mindestprämie ist gerade für kleinere Unternehmen ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des richtigen Anbieters für eine Warenkreditversicherung. In den letzten Jahren sind vermehrt Standardprodukte auf den Markt gekommen, die die Forderungsausfallversicherung auch für Unternehmen unter 1 Mio. EUR Umsatz interessant machen und dafür sorgen, dass die Warenkreditversicherung bei KMUs eine feste Größe geworden ist.
- N# Nichtzahlungstatbestand
Die Forderung gegenüber einem Kunden aus dem Inland ist zwei Monate nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin noch nicht beglichen.
Sofern eine Abnehmer die Leistung nicht bezahlt, handelt es sich um einen „Nichtzahlungstatbestand“. Dies sollte ebenfalls abgesichert sein, wenn der Auftragnehmer nicht insolvent ist, sondern sich einfach weigert die Zahlung zu leisten. Dies ist meist standardmäßig mitversichert – gilt aber nicht überall zu den „Basics“.
- P# Protracted Default
Protracted Default bezeichnet den Nichtzahlungstatbestandbei Auslandskunden. Da diese Themen länderspezifisch große Unterschiede mit sich bringen, sind diese Leistung meist extra abzusichern. Auch sollte man mit dem Versicherer abstimmen in welche Länder exportiert wird, um die Leistungen entsprechend anzupassen. Mit unserer Vordeklaration fragen wir genau solche Dinge ab und können schon während des Angebotsprozesses Fehler ausschließen, die durch fehlende Länderbetrachtung in der Ausgestaltung Ihrer Warenkreditversicherung passieren können.
# Prüfgebühren (Inland / Ausland)Für die Prüfungen der Limite müssen bei fast allen Anbietern Prüfgebühren gezahlt werden. Hier gilt es vorab für Ihr Unternehmen zu prüfen, wie viele Abrufe hier voraussichtlich stattfinden. Dies hängt maßgeblich von Ihrer Abnehmerstruktur ab. Ebenso auch ob Sie ins Ausland oder nur im Inland liefern. Ein Anbieter mit einer niedrigen Prüfgebühr kann sinnvoll sein. Genauso gut kann aber auch ein Anbieter mit einer pauschalen Berechnung und einem zunächst höheren Beitrag letztendlich für Sie günstiger sein. All dies prüfen wir für Sie. Nötig ist für diese unverbindliche Prüfung nur unsere Vordeklaration.
- R# Rabattretter
Wenn man einen Rabattretterim Versicherungsschutz hat ist ein Schaden „frei“ und die Bonus-Malus-Regelung greift nicht. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung.
# Rechtsschutz(bezogen auf Warenkreditversicherungen) Rechtsschutzbeistand zur Durchsetzung von bestrittenen Forderungen vor Gericht, da diese meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
- S# Selbstbehalt (Brutto / Netto)
Bei der Entschädigung (Stufe 3 der Leistung in der Warenkreditversicherung) gibt es verschiedene Modelle des Selbstbehalts. Meist werden 10 bis 20% Selbstbehalt vereinbart. Hierbei ist jedoch zu beachten, ob der Selbstbehalt auf den Nettoauftragswert oder den Bruttoauftragswert gerechnet wird. Der hieraus berechnete endgültige Wert ergibt dann die effektive Entschädigungsleistung.
# Selbstbeteiligung (Minimum) pro FallBei der Leistung gibt es meist eine Mindestbeteilungssumme. Dies sorgt dafür, dass meist kleinere Summen kaum ausgezahlt werden. Übliche Grenzen sind hier 500 oder 1.000 EUR.
Außerdem gilt es zu beachten, ob es eine Entschädigungsgrenze/Entschädigungsfranchise oder eine Forderungsfranchise im Vertrag gibt. - T# Teilzeichnung
Ein angefragtes Risiko wird nicht vollständig versichert. Möchte der Versicherer beispielsweise nur die Hälfte des angefragten Limits übernehmen, dann kann über die top-up-Deckungder fehlende Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer hinzugekauft werden.
# top-up-DeckungWenn die gewährten Kreditlimite von Ihrem Kreditversicherer (Erstversicherer) nicht mehr ausreichen benötigen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz. Dieser lässt sich mit einer „top-up“-Deckung, auch Zusatzlimitgenannt, hinzukaufen. Zudem besteht sogar in Einzelfällen die Möglichkeit, trotz einer kompletten Risikoablehnung Zusatzlimite mit einem Zweitversicherer zu vereinbaren. Hierbei ist nur wichtig, dass den Versicherern klar kommuniziert wird wer was versichern soll. Eine Doppelversicherung ist aus möglichen Bereicherungsgründen im Schadensfall nicht erlaubt.
- U# unbestrittene Forderungen
Die Forderung des Versicherungsnehmers ist vom Auftraggeber anerkannt.
- V# Vereinfachte (Selbst-)Prüfung bis X EUR
Meist gibt es für Summen unter einem Betrag von 10.000 bis 25.000 EUR eine sogenannte vereinfachte Prüfung. Hier kann der Versicherungsnehmer bereits von einer pauschalen Limitzeichnung ausgehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie ein bestimmter Umsatz sowie ein positiver Zahlungsverlauf des Abnehmers. Dies spart Prüfgebühren. Hierbei gilt es jedoch genau auf die Bedingungen (und Obliegenheiten) zu achten.
# Vereinfachter VersicherungsschutzMeist gibt es für Summen unter einem Betrag von 10.000€ einen vereinfachten Versicherungsschutz. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit Ihrem Auftraggeber keine negativen Erfahrungen gemacht haben.
Dies spart Prüfgebühren. Hierbei gilt es jedoch genau auf die Bedingungen (und Obliegenheiten) zu achten.
- W# Warenkreditversicherung
Ist ein Synonym für Forderungsausfallversicherung. Mit einer Warenkreditversicherung kann man sich gegen den Forderungsausfall seiner Geschäftspartnern absichern. So sind die eigenen Umsätze immer abgesichert.
- Z# Zahlungsunfähigkeit
Schuldner ist insolvent
# ZahlungsunwillligkeitBsp.: solventer Schuldner verweigert die Zahlung trotz Fälligkeit und dieses Verhalten ist nicht mit berechtigten Einreden begründet
# Zusatzlimitsiehe „top-up“-Deckung
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